Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Das Bafög ist seit den frühen 1970er Jahren für Studierende aus einkommensschwachen Familien die wichtigste staatliche Hilfestellung, einen akademischen Abschluss zu erreichen. Seit dem Einsetzen der Studienförderung haben sich häufig die Bafög-Bestimmungen verändert. Aus der ursprünglichen Transferleistung zur Sicherung der Bildung breiter Bevölkerungskreise ist gegenwärtig ein Teilkredit zu immerhin guten Konditionen geworden.

Chancengleichheit und die Förderung der Durchlässigkeit der sozialen Schichten in Deutschland waren ursprünglich die politischen Ziele des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Gesellschafts- und hochschulpolitische Veränderungen der Rahmenbedingungen für ein Studium haben in verschiedenen Phasen die Grundlagen für eine Studienfinanzierung durch Bafög-Leistungen verändert.

Vielseitige Voraussetzungen für die Studienförderung

In mehreren Stufen der Ausbildung können Interessenten das Bafög in Anspruch nehmen. Nach der Hochschulreform und der europäischen Angleichung des Studiensystems im Zuge der Bologna-Reform waren auch Anpassungen des Bafög-Systems an die neue Struktur des Hochschulstudiums notwendig. So stieg beispielsweise das Förderungshöchstalter und die Förderung von Auslandssemestern ist ebenfalls mittlerweile möglich. Weitere Änderungen der Förderungsbedingungen sind jederzeit denkbar.

Die Bafög-Förderung ist abhängig von der Höhe des Familien- oder Elterneinkommens. Dagegen werden andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung erst ab einer bestimmten Höhe oder gar nicht angerechnet. So können das Kindergeld, Studienkredite, Begabtenförderungen und Stipendien zusätzlich in Anspruch genommen werden. Bei Zuverdiensten sind bestimmte Verdienstgrenzen zu beachten. In der Rückzahlungsphase kann für überdurchschnittliche Studienleistungen ein Teilerlass des Darlehensanteils in Anspruch genommen werden.

Bedarfsorientierung der Bafög-Leistungen

Auch wenn die Zeiten eines Volldarlehens gegenwärtig vorbei sind, bedeutet das Bafög durch den maximal 50-prozentigen Anteil eines zinslos rückzahlbaren Darlehens einen Start ins Berufsleben mit Verbindlichkeiten. Die jeweilige Schuldenhöhe ist abhängig von der Dauer der Bafög-Förderung (maximal die Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs) und der Höhe des errechneten Bedarfs, der sich aus der Finanzierungslücke zwischen Eltern- beziehungsweise Familieneinkommen und der Höchstförderung ergibt. Bei negativen Veränderungen dieser Berechnungsgrundlage müssen Sie von sich aus einen Antrag auf Aktualisierung der Berechnung stellen.

Zum studiennotwendigen Bedarf zählen der Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und die Unterkunft. Zum eigenen Haushalt gehörende Kinder werden mit einem Bafög-Zuschlag berücksichtigt. Sofern der ermittelte Bedarf die tatsächlichen Kosten unterschreitet, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung nach dem Sozialgesetzbuch möglich. Eigene Verdienste zur Deckung des realen Bedarfs werden unterhalb einer Freigrenze von 400 Euro nicht angerechnet, Beträge darüber führen zu einer anteiligen Bafög-Kürzung. Wegen der nicht unkomplizierten Definition der Berechnungsgrundlagen lohnt sich im Zweifelsfall der Weg in die Beratungsstelle des Studentenwerks oder des zuständigen AStA.

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