Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Studiengebühren haben zeitweise in vielen Bundesländern eine solide Studienfinanzierung deutlich erschwert. Bis heute sind in den verbliebenen Ländern, die weiterhin auf die Erhebung von Studiengebühren bestehen, Kreditlösungen verfügbar. Das sogenannte Studienbeitragsdarlehen wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Durch diese vorgebliche Hilfestellung starten betroffene Studierende nach dem Studienabschluss mit Schulden in die Berufstätigkeit.

Die Aufnahme eines Studiums war für junge Leute aus einkommensschwachen Familien nach der beinahe flächendeckenden Einführung von Studiengebühren an staatlichen Hochschulen mit großen finanziellen Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Die Einführung sogenannter Studienbetragsdarlehen durch die KfW und die jeweiligen Landesbanken sollte eine sozialverträgliche Lösung darstellen, die es auch weniger begüterten Studierenden erlaubte, die fälligen Gebühren zu bezahlen.

Teilfinanzierung der Studienkosten

Das Verfahren zum Erhalt eines Studienbeitragsdarlehens ist in den meisten Fällen unkompliziert zu durchlaufen. Die jeweils zuständigen Kreditanstalten bieten im Formularbereich ihrer Internetdarstellungen die notwendigen Antragsformulare zum Download. Persönliche Ansprechpartner für offene Fragen und die genauen Modalitäten sind ebenfalls direkt bei den Banken herauszufinden. Im Normalfall erfolgt die Zahlung der Studiengebühren durch eine Direktüberweisung. Als Beleg für Ihre Erfüllung der Gebührenpflicht durch Kreditaufnahme dient das ausgefüllte Antragsformular als Teil der Rückmeldeunterlagen. Die Abwicklung erfolgt zwischen der Hochschule, die Gebühren erhebt, und der Bank, bei der Sie das Studienbeitragsdarlehen beantragt haben.

Die Zinssätze für das Studienbeitragsdarlehen sind variabel und werden regelmäßig angepasst. Eine garantierte Zinsobergrenze wie sie für den KfW Studienkredit festgelegt wird, ist bei der Kreditfinanzierung der Studiengebühren nicht vorgesehen. Die Rückzahlung des Darlehens ist erst notwendig, wenn Sie nach dem Studium eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Sollten Sie nach der Karenzphase von maximal zwei Jahren diese Grenze noch nicht erreicht haben, können Sie eine weitere Aufschiebung beantragen.

Alternativen zum Studienbeitragsdarlehen

In manchen Fällen ist eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Beispielsweise

  • überdurchschnittliche Studienleistungen,
  • ein Engagement in Hochschulgremien oder
  • die Betreuung eigener Kinder

können auf Antrag zu einem Erlass der Studiengebühren führen. Die genauen Ausnahmeregeln an Ihrer Wunschhochschule sind online zu recherchieren oder beim Immatrikulationsbüro zu erfahren.

Die einfachste Vermeidung einer zusätzlichen Schuldenaufnahme durch Studienbeitragsdarlehen ist die Wahl einer Hochschule, die auf die Erhebung von Studiengebühren verzichtet. Mit der Abschaffung der zeitweise erhobenen Gebühren in vielen Bundesländern ist diese Option in den meisten Fachbereichen vergleichsweise einfach zu realisieren. Die langfristige Studienfinanzierung, bei der die studienbedingten Verpflichtungen eingerechnet werden, ist auf diese Weise sicherer zu gestalten.

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