Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Studentenjobs gehören aus mehreren Perspektiven zum Studium, da außer finanziellen Aspekten auch Erfahrungen und potentielle Kontakte zu späteren Arbeitgebern auf der Guthabenseite verbucht werden können. Bei einer Mischfinanzierung des Studiums mit staatlichen Leistungen und einem Ferienjob oder einer dauerhaften Anstellung sind bestimmte Verdienstgrenzen zu beachten. Das Überschreiten der Einkommensgrenzen kann zur Minderung oder vollständigen Streichung der Bafög-Leistungen führen.

Wer bereits während des Studiums von den Eltern und dem Partner unabhängig sein möchte, kann mit dem Studentenjob eine oft lukrative, manchmal allerdings auch unsichere Variante wählen. Die formalen Regeln der staatlichen Förderstellen und die Koordinierung mit einem Vollzeitstudium sind am leichtesten einzuhalten, wenn das Jobben ausschließlich in den Ferien stattfindet.

Risiko der Studienzeitverlängerung

Ein regelmäßiger Studentenjob ist mit immateriellen Kosten verbunden, die Ihnen bewusst sein müssen. Minijobs, mit denen Sie die Freigrenzen anderer Studienfinanzierungen problemlos unterschreiten, können gerade in Prüfungsphasen oder bei Praktika eine zeitliche Belastung darstellen, so dass Ihnen die Zeit für das Lernen oder das Anfertigen der Semesterarbeit fehlt. Die regelmäßige Schicht- oder Nachtarbeit kostet Kraft und damit Konzentrationsfähigkeit. In vielen Fällen ist die Verlängerung der Studienzeit wegen unzureichender Prüfungsleistungen die Folge. Dramatischer wird die Situation, wenn Sie neben dem Studium einer regulären Beschäftigung von 20 und mehr Wochenstunden nachgehen. In diesen Fällen verlieren Sie meistens den Studierenden-Status inklusive studentischer Vergünstigungen.

Der Zeitverlust durch den Studentenjob ist jedoch nur eines der potentiellen Probleme dieser Form der Studienfinanzierung. Das möglicherweise stichhaltigere Problem ist die Möglichkeit einer negativen Wirkung auf Ihren Bafög-Anspruch. Wenn Ihre Brutto-Einnahmen pro Jahr knapp 4000 Euro bei einer selbständigen Tätigkeit und knapp 5000 Euro bei einer Anstellung übersteigen, wird der Mehrbetrag auf die Bafög-Zahlungen angerechnet. Die mindernde Wirkung auf das Kindergeld ist derzeit abgeschafft.

Chance der informellen Bewerbung

Viele Studentenjobs, bei denen Sie Ihre Fachkompetenz einbringen können, sind als informelle Bewerbung zu betrachten. Bei guten Karriereaussichten und eindeutigen Signalen Ihres Arbeitgebers, dass ein Interesse einer höherqualifizierten Weiterbeschäftigung nach Ihrem Abschluss besteht, können die limitierenden Vorgaben durch die Bafög-Bestimmungen manchmal in den Hintergrund rücken.

Wenn Sie sich die geringfügige Bezahlung eines Praktikums zum Berufseinstieg ersparen wollen, sollten Sie, solange Sie auf einen festen Studentenjob angewiesen sind, die Augen aufhalten. Oft ergibt sich die Chance für einen hochwertigen Studentenjob mit Aussicht auf eine spätere gutbezahlte Anstellung durch Zufall.

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