Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Für leistungsorientierte Studierende, die eine Karriere in einschlägigen Tätigkeitsfeldern wie kirchennahen Organisationen oder Parteien anstreben, gehört das Stipendium seit Jahrzehnten zu den bedeutendsten Varianten der Studienfinanzierung. Die Europäisierung der Arbeitsmärkte für Akademiker hat zusätzliche nationale und supranationale Stipendienprogramme hervorgebracht. Mit der Umstrukturierung der Hochschullandschaft haben private Stipendien und Sonderformen der Stipendienvergabe an Bedeutung gewonnen.

Während bei der Bewerbung um ein Stipendium oft hohe Hürden zu überwinden sind, kann in der Phase nach dem Studium die Karriere meistens ohne finanzielle Belastungen begonnen werden. Zivilgesellschaftliche Stiftungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Ministerien treten in Deutschland als Vergabeorganisationen von Studienfinanzhilfen auf.

Stipendien nach Einstellung und Leistung

Für die klassischen Stipendien der Parteien und Kirchen in Deutschland ist die Vergabe an weltanschauliche oder konfessionelle Bedingungen geknüpft. In den oft ausgedehnten Bewerbungsverfahren soll die Affinität der Kandidatinnen und Kandidaten zu den Zielen der jeweiligen Stiftung deutlich werden. Allerdings ist die politische Nähe nicht das einzige Kriterium bei der Vergabe eines Stipendiums. Auch die Persönlichkeit, das soziale Engagement und die Leistungsbereitschaft im Studium werden berücksichtigt.

Die Begabtenförderungen des Bundes und der Forschungseinrichtungen richten sich überwiegend an ausgewählte Personengruppen, deren Leistungsorientierung an bisherigen Leistungen zu erkennen ist. Die Details der jeweiligen Programme sind in den zahlreichen Stipendien-Datenbanken recherchierbar. Dort finden sich darüber hinaus eher exotische Stipendien, die beispielsweise von Privatpersonen vergeben werden. Außerdem können Sie in den einzelnen Stiftungsportraits die teilweise extrem variierenden Förderungsarten nachlesen.

Sonderform Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium wird von der Hochschule vergeben. Die Mehrheit der staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen beteiligt sich am bundesweiten Programm. Ob Ihre Hochschule dazugehört, können Sie ihrem Internetauftritt entnehmen.

Förderfähig sind beim Deutschlandstipendium nicht nur Studierende in grundständigen Studiengängen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können auch Zweitstudien, Masterstudiengänge und duale Studiengänge sowie Auslandssemester gefördert werden. Die erhaltenen Förderungen sind nicht rückzahlungspflichtig und betragen 300 Euro pro Monat.

Maximal für die Regelstudienzeit kann das Deutschlandstipendium gewährt werden. Mit jährlichen Überprüfungen der Studienleistungen der geförderten Studierenden wird sichergestellt, dass nur Berechtigte das Stipendium tatsächlich erhalten. Kriterien, die bei der Auswahl und Begutachtung der Stipendien-Bewerber/-innen zur Beurteilung herangezogen werden, sind

  • schulische und Studienleistungen,
  • ehrenamtliches Engagement,
  • Familien- und Pflegezeiten,
  • berufliche Leistungen im Familienbetrieb und
  • biografische Besonderheiten.

Als Ausschlusskriterium für den Erhalt des Stipendiums gilt unter anderem die Zusage eines anderen Stipendiums, das nach Leistungskriterien vergeben wird.

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