Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Der Bildungskredit ist allen zugänglich, die sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden und die bereits eine fortgeschrittene Ausbildungs- oder Studienphase erreicht haben. Die seit 2009 über das Bundesverwaltungsamt organisierte und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlte Hilfe zur Studienfinanzierung ist in jeder Hinsicht eine flexible Variante der finanziellen Absicherung bestimmter Ausbildungsphasen.

Der Bildungskredit des Bundes kann problemlos das Bafög ergänzen, da beide Förderprogramme voneinander unabhängig sind. Volljährige Schüler/-innen und Studierende haben Anspruch auf einen Kredit, wenn sie auch die übrigen vergleichsweise kulanten Bedingungen erfüllen. Als Studienfinanzierung eignet sich der zinsgünstige Kredit vor allem zur Vereinfachung der Examenszeit, wenn die Konzentration auf das Studium besonders wichtig ist.

Flexible Auszahlungsmöglichkeiten

Für die Auszahlung des Bildungskredits gibt es Angebote, eine Ratenzahlung von 100 bis 300 Euro (in vollen Hundertschritten) zu wählen. Bis zu einer Gesamthöhe von 7.200 Euro pro Studienabschnitt können Hilfen über maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch kann die Hälfte des Gesamtkredits als Einmalzahlung erfolgen. Die eigene Einkommenshöhe ist für die Bewilligung nicht relevant, auch eine Überprüfung des Elterneinkommens oder der Verdienste des Partners beziehungsweiser der Partnerin erfolgt nicht.

Nicht nur das Studium an einer deutschen Hochschule, sondern auch Praktika oder ein Auslandssemester an einer anerkannten Hochschule können mit dem Bildungskredit finanziell ermöglicht werden. Entsprechend müssen Sie keine Leistungsnachweise für die Weiterförderung innerhalb des erlaubten Zeitraums vorlegen. Eine Mitteilungspflicht besteht nur hinsichtlich organisatorischer Veränderungen im Studium wie beispielsweise bei einem Hochschul- oder Fachrichtungswechsel. Der Zinssatz für die Rückzahlung liegt deutlich unter den besten Angeboten privater Institute.

Einfache Antragstellung

Die Voraussetzungen für eine Bewilligung des Bildungskredits des Bundes bestehen aus wenigen Punkten, die bei der Antragstellung belegt werden müssen:

  • Volljährigkeit, jedoch nicht älter als 36 Jahre,
  • bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise Bestätigung der erforderlichen Studienleistungen zur Hälfte des Studienprogramms durch die Hochschule,
  • Abschlusszeugnis eines Erststudiums für die Kreditförderung eines weiterführenden Studiums und
  • nicht mehr als zwölf absolvierte Semester im grundständigen Studium.

Die Antragstellung erfolgt beim Bundesverwaltungsamt und kann unter Einhaltung der Fristen unkompliziert online erfolgen. Die Rückzahlung beginnt in niedrigen Raten vier Jahre nach Aufnahme des Kredits. Die KfW informiert Kreditnehmer rechtzeitig über die gespeicherten Daten des Kredits:

  • Kredithöhe,
  • Zinsen,
  • Höhe der Rückzahlungsraten und
  • geplanter Rückzahlungszeitraum.

Außerordentliche Tilgungsraten sind jederzeit möglich.

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