Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Der Wunsch nach lebenslangem Lernen ist manchmal auch eine Frage der Finanzierbarkeit. Seit 2008 können Weiterbildungswillige Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die berufliche Höherqualifizierung abrufen. Auch als Studienfinanzierung für weiterbildende Studienprogramme und Fortbildungen an Hochschulen kann die Bildungsprämie unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden.

Die Bildungsprämie besteht technisch aus zwei Programmen, die miteinander kombiniert werden können. Der Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen sind als finanzielle Unterstützungen zweckgebunden für Weiterbildungsstudien einzusetzen. Anspruchsberechtigt sind insbesondere Arbeitnehmer, die ihre berufliche Zukunft durch hochwertige Fortbildungen absichern wollen. Bestimmte Förderungsvoraussetzungen werden im Zuge der Antragstellungen mit qualifizierten Beratern besprochen.

Studieren mit Bildungsprämie

Die Bildungsprämie eignet sich unter anderem für die Finanzierung von berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen. Weiterbildende Studiengänge oder die Kosten einzelner Studienmodule, die zur Fortbildung belegt werden, können zu maximal 50 Prozent durch die Bildungsprämie gedeckt werden. Höchstens 500 Euro ist der Prämiengutschein wert, beim Weiterbildungssparen wird mit den beteiligten Geldinstituten die genaue Entnahmehöhe aus dem mit der Arbeitnehmersparzulage gebildeten Vermögen abgesprochen.

Die attraktive Weiterbildungsförderung des Bundes richtet sich an einen eng definierten Kreis von Anspruchsberechtigten:

  • Angestellte mit einem Jahreseinkommen bis maximal 25.600 Euro,
  • Selbständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 25.600 Euro und
  • Elternteile in Elternzeit.

In Deutschland erwerbstätige Fachkräfte ohne die deutsche Staatsangehörigkeit sowie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gehören bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ebenfalls zum Adressatenkreis der Bildungsprämie, die alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Serviceorientierte Antragstellung

Die Beratung durch gut ausgebildete Weiterbildungsberater ist ein obligatorischer Bestandteil der Antragstellung. Die Qualifizierungsfachleute überprüfen das Vorliegen der genannten Anspruchsgrundlagen und geben wertvolle organisatorische und inhaltliche Hinweise zur Weiterbildung. Die Beratungsstellen verfügen über einen guten Überblick über die vor Ort ansässigen Bildungseinrichtungen und die regionale Struktur des Arbeitsmarktes. Insofern können Sie auch mit alternativen beruflichen Entwicklungsperspektiven die Beratung für die Bildungsprämie als eigenständigen Service betrachten.

In der Regel sind die Berater kompetente Ansprechpartner, wenn Sie sich noch nicht für einen bestimmten Studiengang entschieden haben oder sie können Ihnen Tipps geben, welches Beschäftigungsspektrum sich durch eine bereits getroffene Wahl eines Studiengangs regional und überregional ergibt. Im Anschluss an das Beratungsgespräch erhalten Sie vom Berater einen Gutschein, der direkt beim gewünschten Bildungsanbieter eingelöst wird.

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