Bündnis für Lebenslanges Lernen in Stuttgart

Rund 30 namenhafte Partner haben am 31. Januar das Bündnis für Lebenslanges Lernen ins Leben gerufen und unterzeichnet – unter ihnen auch die AKAD Privathochschulen. Initiiert wurde das Vorhaben von dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan M

Dienstag, 1 März, 2011

Rund 30 namenhafte Partner haben am 31. Januar das Bündnis für Lebenslanges Lernen ins Leben gerufen und unterzeichnet – unter ihnen auch die AKAD Privathochschulen. Initiiert wurde das Vorhaben von dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus.

Es zielt auf eine stärkere Verankerung von Weiterbildung in den beruflichen Biografien der Menschen ab – aber auch auf die Sicherung des Fachkräftebedarfs, denn nur durch berufliche Weiterbildung ist die Qualifikation der Mitarbeiter dem sich kontinuierlich verändernden Bedarf anzupassen. Lebenslanges Lernen ist eines der Schlüsselthemen für die Landesregierung – das zeigt auch die Beteiligung der wichtigsten Ministerien wie des Kultusministeriums, des Wirtschaftsministeriums sowie des Sozial- und des Wissenschaftsministeriums.

Für die AKAD unterzeichnete Geschäftsführer Harald Melcher das Abkommen. Er unterstrich gleichzeitig auch den innovativen Charakter der konzertierten Aktion – Baden-Württemberg sei hier ein Vorreiter, dem andere Länder durchaus folgen müssten und könnten. Die AKAD wiederum könne in diesem Bündnis mit ihrer Erfahrung aus über 50 Jahren in der Erwachsenenbildung eine maßgebliche Rolle einnehmen.

Doch das „Bündnis für Lebenslanges Lernen“ hat noch mehr vor – es will dazu dienen, die Empfehlungen der Landtags-Kommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ umzusetzen. So sollen ein Programm zur Verbesserung der Weiterbildungsbeteiligung realisiert werden sowie eine Einrichtung eines Innovationsfonds für modellhaftes Lernen – und nicht zuletzt soll eine bessere Vernetzung der Weiterbildungsberatung angestrebt werden.

Das Bündnis wurde unterschrieben von namenhaften Vertretern der Landesregierung, der Kammern, Verbände, Kirchen und Organisationen sowie von Weiterbildungseinrichtungen, Unternehmen und Instituten.