Psychotherapie-Verbände: Ausbildungsreform muss auch Weiterbildung regeln

Die Psychotherapie-Ausbildung ist im Umbruch: Ein Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass Abiturienten künftig direkt Psychotherapie studieren können.

Sonntag, 6 Mai, 2018

Die Psychotherapie-Ausbildung ist im Umbruch: Ein Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass Abiturienten künftig direkt Psychotherapie studieren können. Am 7. Juni 2018 veranstalten 19 psychotherapeutische Verbände gemeinsam eine Fachtagung in Berlin mit dem Titel „Koordinierende Weiterbildungsinstitute als zentraler Baustein einer Ausbildungsreform“.

Weiterbildung wie Facharzt-Qualifikation

In seltener Geschlossenheit plädieren psychotherapeutische Verbände für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung im Rahmen der geplanten Ausbildungsreform. Die Reform dürfe nicht auf halber Strecke stecken bleiben. In dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bleibt der Bereich der Weiterbildung – vergleichbar mit der Facharzt-Weiterbildung bei den Medizinern – allerdings ausgespart. Deshalb veranstalten 19 psychotherapeutische Verbände am 7. Juni 2018 in Berlin gemeinsam eine Fachtagung mit dem Thema „Koordinierende Weiterbildungsinstitute als zentraler Baustein einer Ausbildungsreform“.

Direkt zum Psychotherapie-Studium

Nach dem Entwurf des BMG sollen Abiturienten künftig direkt Psychotherapie in einem eigenständigen Studiengang studieren und anschließend die Approbation erwerben können. Bisher führte der Weg zur Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in über eine Ausbildung an staatlich anerkannten Instituten – und zwar nach einem Studium der Psychologie oder (Sonder-)Pädagogik. Georg Schäfer, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V., betont: „Die Qualität der Psychotherapie-Ausbildung kann nur erhalten bleiben, wenn sich an das geplante Psychotherapie-Direktstudium eine patientennahe Weiterbildung in der ambulanten Versorgung an den anerkannten Instituten anschließt.“

Bisherige Ausbildung weist hohe Qualität auf

Der bisherigen Ausbildung an den etwa 220 staatlich anerkannten Instituten bescheinigte ein Forschungsgutachten, das Wissenschaftler im Auftrag des BMG 2009 erstellt haben, eine hohe Qualität. „Die hohe Qualität von psychotherapeutischer Ausbildung und Versorgung kann nur gehalten werden, wenn diese etablierten Institute theoretischen Unterricht, ambulante Praxis, Selbsterfahrung und Supervision in der Weiterbildung koordinieren“, stellt Günter Ruggaber fest, Geschäftsführer der Ausbildungsakademie der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT). „Ansonsten besteht die Gefahr, dass die eigenständige ambulante Weiterbildung verloren geht oder in unverbundene Module zerfällt.“

Rechtliche Voraussetzungen für Weiterbildung

In der Veranstaltung am 7. Juni 2018 wird Rechtsanwalt Dr. Rainer Hess, früherer Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die rechtlichen Voraussetzungen für die Koordination ambulanter Weiterbildung durch Institute vorstellen. Dr. Anke Walendzik vom Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) GmbH schlägt ein Finanzierungsmodell vor und Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, zeigt Parallelen zur ärztlichen Aus- und Weiterbildung auf. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion werden neben Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, auch zwei Gesundheitsausschussmitglieder des Deutschen Bundestages dabei sein: Dirk Heidenblut von der SPD und Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/Die Grünen. (Quelle: idw-online.de)