Urlaub für Fernstudium und Weiterbildung

Fernstudierende, die sich neben Beruf und privaten Verpflichtungen weiterqualifizieren, können in vielen Fällen für die Präsenztage an der Hochschule eine Bildungsfreistellung oder sog. Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen.

Samstag, 29 Februar, 2020

Fernstudierende können Bildungsurlaub beantragen

Fernstudierende, die sich neben Beruf und privaten Verpflichtungen weiterqualifizieren, können in vielen Fällen für die Präsenztage an der Hochschule eine Bildungsfreistellung oder sog. Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen.

Was versteht man unter Bildungsurlaub?

Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub – Bildungszeit ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen, z.B. für Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums. Die Weiterbildungskosten bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss.

Anerkennung nach Bildungsfreistellungsgesetz

Damit viele Fernstudierende von dieser Möglichkeit profitieren, sorgen Hochschulen für eine Anerkennung der Angebote nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Die Präsenzveranstaltungen sind vorwiegend in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt.